Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 17.10.2026
Entwurf – die verbindliche Fassung folgt.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Catering-, Streetfood- und Bar-Leistungen von [[NOCH EINTRAGEN – Firmenname, Rechtsform]] (im Folgenden „MAJA Experience“) gegenüber Unternehmen und Privatpersonen (im Folgenden „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn MAJA Experience ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Für Verbraucher:innen gehen zwingende Bestimmungen des italienischen Verbraucherschutzrechts (D.Lgs. 206/2005, Codice del consumo) diesen AGB vor. [[PRÜFEN]]
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Auf eine Anfrage erhält der Auftraggeber in der Regel innerhalb von 48 Stunden ein individuelles schriftliches Angebot. Angaben auf der Website (Pakete, Leistungsbeschreibungen) sind unverbindlich.
2.2 Das Angebot ist [[NOCH EINTRAGEN – z. B. 14]] Tage gültig.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt und die Anzahlung gemäß Ziffer 4 eingeht.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. [[PRÜFEN – Darstellung gegenüber Privatkund:innen ggf. brutto]]
3.2 Für jedes Paket gilt ein Mindestumsatz, der im Angebot ausgewiesen ist. Wird er unterschritten, wird der Mindestumsatz berechnet.
3.3 Anfahrt, Zusatzstunden und Sonderwünsche werden gemäß Angebot berechnet. [[NOCH EINTRAGEN]]
4. Zahlung
4.1 Mit einer Anzahlung von 30 % der Angebotssumme wird der Termin verbindlich reserviert. Bis zum Eingang der Anzahlung besteht keine Terminreservierung.
4.2 Die Restzahlung ist [[NOCH EINTRAGEN – z. B. innerhalb von X Tagen nach dem Event / vor dem Event]] fällig.
4.3 Zahlungsweise: [[NOCH EINTRAGEN – z. B. Banküberweisung]]. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen an. [[PRÜFEN – D.Lgs. 231/2002 bei B2B]]
5. Gästezahl
5.1 Die endgültige Gästezahl ist spätestens [[NOCH EINTRAGEN]] Tage vor dem Event schriftlich mitzuteilen. Sie ist Grundlage der Abrechnung, auch wenn tatsächlich weniger Gäste erscheinen.
5.2 Erscheinen mehr Gäste, werden die zusätzlichen Leistungen nach tatsächlichem Verbrauch bzw. gemäß Angebot berechnet, soweit Kapazitäten vorhanden sind.
6. Stornierung
6.1 Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
6.2 Stornogebühren: [[NOCH EINTRAGEN – Staffel, z. B. bis X Tage vorher: Anzahlung verfällt / X % / X %]]
6.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass MAJA Experience kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. [[PRÜFEN]]
7. Leistungen und Voraussetzungen vor Ort
7.1 Umfang der Leistungen (Speisen, Getränke, Module, Personal, Dauer) ergibt sich aus dem Angebot.
7.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im Angebot festgehaltenen Voraussetzungen am Veranstaltungsort erfüllt sind, insbesondere:
- befahrbare Zufahrt für das Fahrzeug,
- ebene Stellfläche in der angegebenen Größe,
- Stromanschluss in der angegebenen Leistung,
- Wasseranschluss, sofern im Angebot vorgesehen.
7.3 Notwendige Genehmigungen für den Veranstaltungsort (z. B. Nutzung öffentlicher Flächen) holt [[NOCH EINTRAGEN – Auftraggeber / MAJA Experience]] ein. [[PRÜFEN]]
7.4 Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt und kann die Leistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. [[PRÜFEN]]
8. Allergene
8.1 Die Allergeninformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 wird für jedes Event individuell zusammengestellt und dem Auftraggeber vorab schriftlich auf Deutsch und Italienisch mitgeteilt.
8.2 Der Auftraggeber teilt bekannte Allergien und Unverträglichkeiten seiner Gäste rechtzeitig mit, spätestens mit der endgültigen Gästezahl, und gibt die Allergeninformation bei Bedarf an seine Gäste weiter.
8.3 Spuren von Allergenen können in einer mobilen Küche trotz sorgfältiger Arbeitsweise nicht vollständig ausgeschlossen werden. [[PRÜFEN]]
9. Alkoholausschank
9.1 Alkoholische Getränke werden nicht an Minderjährige abgegeben (gemäß geltendem italienischem Recht keine Abgabe an Personen unter 18 Jahren). [[PRÜFEN]]
9.2 Das Barpersonal ist berechtigt, einen Altersnachweis zu verlangen und den Ausschank an erkennbar alkoholisierte Personen zu verweigern.
10. Schlechtwetter
10.1 Die Leistungen werden grundsätzlich auch bei schlechtem Wetter erbracht. Für einen geeigneten Wetterschutz (z. B. Zelt, Überdachung) am Veranstaltungsort sorgt [[NOCH EINTRAGEN]].
10.2 Ist die Durchführung aus Sicherheitsgründen (z. B. Unwetter, Sturm) nicht möglich, gilt: [[NOCH EINTRAGEN – Ersatztermin / Teilvergütung]]. [[PRÜFEN]]
11. Haftung
11.1 MAJA Experience haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 1229 Codice civile). [[PRÜFEN]]
11.2 Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. [[PRÜFEN]]
11.3 Der Auftraggeber haftet für Schäden an Fahrzeug, Geräten und Inventar von MAJA Experience, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.
11.4 Für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt übernimmt MAJA Experience keine Haftung; bereits geleistete Zahlungen werden [[NOCH EINTRAGEN]].
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt italienisches Recht.
12.2 Gerichtsstand ist [[NOCH EINTRAGEN – z. B. Bozen]]. Gegenüber Verbraucher:innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand ihres Wohnsitzes. [[PRÜFEN]]
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.4 Nach Art. 1341 und 1342 Codice civile kann für bestimmte Klauseln (z. B. Haftungsbeschränkungen, Gerichtsstand, Stornogebühren) eine gesonderte schriftliche Zustimmung erforderlich sein. [[PRÜFEN]]